Im Falle einer Schwangerschaft gibt es meistens viel Anlass zur Freude aber auch einige Sorgen können mit ins Spiel kommen. Wie sieht es nun finanziell aus? Was passiert wenn die Arbeit nicht mehr verrichtet werden kann? Der Gesetzgeber hat hier eine klare Formulierung: natürlich bekommen Schwangere Lohnfortzahlung im Fall eines Beschäftigungsverbots oder einer Krankheit während einer Schwangerschaft. Wenn die werdende Mutter also während der Schwangerschaft krank wird, zum Beispiel weil sie sich dauernd übergeben muss, zahlt die Krankenkasse das Gehalt weiter.
Gefährliche oder belastende Arbeiten
Wenn die Schwangere zum Beispiel in einem Risikoberuf arbeitet, zum Beispiel in einem Labor mit gefährlichen Keimen, dann wird sie in der Regel ein Beschäftigungsverbot von ihrem Arzt erhalten. Damit wird verboten, diese Arbeit, die die Gesundheit von Mutter und Kind beeinträchtigt, zu verrichten. Der Arbeitgeber kann nach Möglichkeit eine andere, leichtere Tätigkeit zuordnen. Geht das nicht, so darf die Schwangere nicht mehr arbeiten und bekommt in dieser Zeit ihre Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse bezahlt.
Vor der Geburt
Um den Schwangeren die Vorbereitung auf die Geburt zu erleichtern und eine gesunde Entbindung zu fördern, ist im Mutterschutzgesetz der sogenannte Mutterschutzurlaub (auch als Elternzeit bezeichnet) festgeschrieben. Dabei geht die Schwangere insgesamt 14 Wochen in den Mutterschaftsurlaub (6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin, 8 Wochen danach). In dieser Zeit bekommt sie ebenfalls ihre Lohnfortzahlung und hat nun noch 8 Wochen Zeit, um sich auf den Geburtstermin einzustellen. Bei dem Mutterschutzurlaub handelt es sich um ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft mit Lohnfortzahlung.