Beamte sind eine wichtige Zielgruppe für die private Krankenversicherung (PKV). Die Beihilfe deckt Krankheitskosten nur zum Teil ab. Lediglich Polizisten und Soldaten genießen freie Heilfürsorge. Der Beihilfesatz liegt je nach Dienstherr und Familienstand zwischen 50 % und 80 %. Die Differenz zu 100 % versichert der Beamte privat über einen Beihilfetarif. Der ist besonders günstig, weil der Versicherer nur einen kleinen Teil der Kosten übernimmt. Der vom Staat getragene Teil wirkt wie eine Selbstbeteiligung, das drückt den Preis. Das Problem: Ein normaler Beihilfetarif ist für Beamte auf Probe, Beamte im Vorbereitungsdienst und Beamtenanwärter (Beamte auf Widerruf) – also zum Beispiel Referendare – ungeeignet.
Hier passt der Beihilfetarif für Referendare nicht
Im Allgemeinen steht sowohl für Beamtenanwärter und für Beamte auf Probe bereits fest, dass sie nach bestandener Ausbildung bzw. Probezeit in ein Beamtenverhältnis übernommen werden. Deshalb haben sie bereits Anspruch auf Beihilfe, bevor sie den Status eines Beamten auf Lebenszeit erreichen. Bei Referendaren im Lehramtsstudium ist das anders. Bei ihnen ist unklar, ob sie später verbeamtet oder in ein Angestelltenverhältnis übernommen werden. Sie sind deshalb nicht beihilfeberechtigt und wie andere Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig. Sie könnten sich nur befreien lassen, wenn ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) überschreiten würde. Das sind 64.350 Euro im Jahr (Stand 2022). Da das Einkommen während des Referendariats diesen Betrag in aller Regel nicht erreicht, bleibt es für Lehramtsreferendare bei der Versicherungspflicht in der GKV. Die bessere Versorgung für Privatpatienten können sie aber durch den Abschluss privater Zusatzversicherungen erreichen.
Andere Referendare, zum Beispiel Rechts- und technische Referendare, haben nur einen eingeschränkten Anspruch auf Beihilfe. Die Regelungen sind je nach Bundesland und für Bundesbeamte unterschiedlich. Es sind Wartezeiten zu beachten, zum Beispiel bei Kuren. Aufwendiger Zahnersatz wird meist gar nicht übernommen. Diese Einschränkungen gelten auch für versorgungsberechtigte Angehörige.
Spezialisierte Angebote beachten
Die private Krankenversicherung für Referendare muss also stärker unterstützen, damit junge Beamte und ihre Familien nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Ein reiner Prozenttarif reicht nicht, um die Lücke zur Beihilfe zu schließen. Kosten für Zahnprothesen, Inlays, Implantate und Kronen sollten vollständig oder mit einem höheren Anteil versichert sein.
Noch wichtiger ist die Garantie, später in einen umfassenderen Tarif wechseln zu können. Wegen der unterschiedlichen Beihilfesätze kann später ein weitergehender Versicherungsschutz erforderlich sein. Außerdem besteht immer die Möglichkeit, dass ein Beamtenanwärter – freiwillig oder unfreiwillig – in die Privatwirtschaft wechselt. Ist in der Anwärterzeit eine Gesundheitsverschlechterung eingetreten, kann es Probleme bei der Weiterversicherung geben. Ein Anwärtertarif muss deshalb die Garantie enthalten, die Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung an veränderte Gegebenheiten anzupassen.
Die Öffnungsaktion der PKV-Unternehmen
Die meisten PKV-Unternehmen in Deutschland beteiligen sich an einer Öffnungsaktion, die Beamten, deren Ehe- oder Lebenspartner und den Kindern einen Vertragsabschluss unabhängig von ihrem Gesundheitszustand ermöglicht. Der Vertrag darf keine Leistungen ausschließen. Der Risikozuschlag aufgrund von Vorerkrankungen ist auf 30 % begrenzt. Einzige Voraussetzung: Der Versicherungsschutz muss innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung beantragt werden. Für Lehramtsreferendare, die bisher GKV-versichert waren, beginnt die Frist mit der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit.
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