Menschen ohne Schulabschluss oder Berufsausbildung sind deutlich stärker von Arbeitslosigkeit bedroht als diejenigen mit dokumentierter Qualifikation. Aber auch ein solider Abschluss kann sich als Sackgasse erweisen, wenn eine Branche oder der einzige große Arbeitgeber vor Ort Personal reduziert oder ganz dicht macht. Um neue Wege zu ebnen, kann man bei der Arbeitsagentur einen sogenannten Bildungsgutschein beantragen.
Ermessensspielraum der Behörde
Rechtsgrundlage für den Bildungsgutschein ist das Sozialgesetzbuch III (§ 81 SGB III). Leider handelt es sich aber nur um eine Kann-Leistung. Einen Rechtsanspruch hat der Arbeitslose also nicht. Deshalb ist es wichtig, den Wunsch nach Weiterbildung gut zu begründen. Am besten ist es, den Antrag nicht ins Blaue hinein zu stellen, sondern sich schon nach einem Angebot durch einen zertifizierten Träger umzusehen. Mit diesen konkreten Vorstellungen gehen Sie dann in ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit. Sie müssen nicht warten, bis Sie tatsächlich arbeitslos sind, sondern können den Bildungsgutschein bereits bei drohendem Jobverlust beantragen. Das Amt wird den Bildungsgutschein bewilligen, wenn Sie bislang keinen Berufsabschluss haben, die Weiterbildung den Verlust des Arbeitsplatzes abwenden kann oder sie einer beruflichen Wiedereingliederung dient. Sammeln Sie deshalb Argumente, die eine dieser drei Möglichkeiten belegen. Der Gutschein ist kein Hauptgewinn mit freier Auswahl – die Arbeitsagentur stellt Bildungsgutscheine in der Regel beschränkt auf bestimmte Bildungsziele aus.
Um diese Kosten geht es
Erstattet werden einerseits die Lehrgangsgebühren für die Weiterbildung selbst. Die Möglichkeiten sind vielfältig – vom Sprachkurs über eine Lkw-Fahrschule für künftige Berufskraftfahrer oder eine Weiterbildung zum Fachberater in Energiefragen bis zum Existenzgründer-Seminar. Auch komplette Umschulungen gibt es auf Bildungsgutschein. Neben den Kursgebühren werden auch vorgelagerte Kosten einer Eignungsfeststellung, Lernmittel, soweit erforderlich Arbeitskleidung, Prüfungsgebühren und Kosten für Arbeitsproben (Prüfungsstücke) bezahlt. Auf Antrag gibt es weiterhin Fahrt- und Übernachtungskosten. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Bildungsgutscheine der Arbeitsagentur üblicherweise regional begrenzt sind – einem Kölner wird also keine Weiterbildung in Hamburg, Berlin oder München zugestanden. Ein eventueller Anspruch auf Arbeitslosengeld läuft während der Bildungsmaßnahme als sogenanntes Arbeitslosengeld in Weiterbildung weiter.
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