Der Erbanteil ist der Anteil eines persönlichen Vermögens, das Ihnen per Testament oder gesetzlicher Erbfolge nach dem Tod einer natürlichen Person (keine Gesellschaft oder andere wirtschaftliche Institutionen) überlassen wird.
Wer hat einen Anspruch auf einen Erbanteil?
- Alle, die im 1. bis 3. Grad mit dem Verstorbenen verwandt sind:
- Verwandte 1. Grades: Kinder und deren Nachkommen
- Verwandte 2. Grades: Geschwister und ihre Nachkommen
- Verwandte 3. Grades: Onkel oder Tanten nebst ihrer Nachkommen
- Ehegatten/innen, mit etlichen Anforderungen
Der Sachverhalt ist kompliziert:
- Es existiert ein Testament: so lange alle, die sich berechtigt fühlen, bedacht werden, sollte es keine Komplikationen geben, geht aber einer “leer aus”, wird die Angelegenheit kompliziert, denn dann muss geklärt werden, welche Ansprüche er oder Sie geltend machen kann.
- Gibt es kein Testament, gilt die rechtlich festgelegte Erbfolge, bei der Ehegatten/innen mit den jeweiligen Verwanden in Konflikt geraten können, denn was jemand vor seinem Tod gesagt hat, aber nicht schriftlich fixiert hat, ist schwer zu beweisen – es steht dann oftmals Aussage gegen Aussage!
Oft hilft dann nur noch der Gang zu einem Rechtsanwalt.
Situation mit Testament
Eigentlich unproblematisch, solange jeder, der meint etwas beanspruchen zu können, bedacht wird. Ist das nicht der Fall, kann vom Erbe ein Pflichtanteil gefordert werden. In diesem Bereich ist der Grad der Verwandtschaft dann besonders interessant, da z. B. Kinder nicht völlig enterbt werden können. Die einzigen Gründe, ein Familienmitglied zu enterben wären: Tötungsversuch an dem Verstorbenen, bzw. generell kriminelles Verhalten, oder eine Erkrankung des Geisteszustandes, der es der Person nicht mehr erlaubt, rationale Entscheidungen zu treffen und der nur noch unter Vormundschaft gewisse Rechte an Besitz oder Eigentum übergeben werden können.
Situation ohne Testament
Das Erbe wird unter den Nachkommen erster Ordnung zu gleichen Teilen verteilt, Ehegatten/innen erhalten ein Viertel des Vermögens. Sind keine Nachkommen erster Ordnung vorhanden, bekommt der Ehegatte/in die Hälfte des Vermögens und der Rest wird unter den Geschwistern, bzw. ihren Nachkommen verteilt. Ebenso wird mit Nachkommen der dritten Ordnung verfahren, soweit es keine anderen gibt. Wird kein Nachkomme gefunden, geht das Vermögen an den Staat.
Was ist für Sie richtig?
Diese Frage kann nur subjektiv beantwortet werden! Einige Beispiele:
- Single, keine Verwandten, dann sollten Sie Ihre Interessen überprüfen, um Ihren Besitzt denen zu geben, die es Ihrer Meinung nach wert sind! Hier ist es nicht angebracht kein Testament zu machen, es sei denn, Sie wollen dem Staatswohl dienen.
- Nicht-Single: mit oder ohne Ehe? Kinder oder keine? Jetzt ist nur noch wichtig, was Sie wollen! Sofern Sie einen letzten Willen haben, muss er klar und unmissverständlich zu Ausdruck gebracht werden, am einfachsten notariell, da Notare über Kenntnisse rechtlicher Art verfügen, die Ihnen die nötige Sicherheit Ihrer Verfügung verleihen können.
Sind Sie aber sicher, dass in Ihrer gesetzlichen Erbfolge alles stimmt, jeder an seinem Platz ist und Gleichverteilung für Sie in Ordnung ist, brauchen Sie eigentlich gar nichts zu tun, außer allen, die Ihnen wichtig sind, so lange es geht, zu sagen, dass Sie sie lieben!
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