Mit verbesserten Marketingmaßnahmen und Kostenreduzierungen wollen viele Unternehmen den Gewinn erhöhen. Betriebsausgaben können hingegen die Steuerlast senken. Das deutsche Steuergesetz bietet Unternehmen verschiedene Perspektiven, um betriebliche Aufwendungen steuermindernd einzusetzen.
Betriebsinvestitionen mindern die Steuerlast
Zu den Betriebsausgaben zählen alle durch den Betrieb veranlassten Aufwendungen. In einem bestimmten Rahmen können die Ausgaben des Unternehmens von der Steuer abgesetzt werden. Betriebliche Investitionen, die einen Anschaffungswert von 800 Euro nicht überschreiten, werden zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern gerechnet und können im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben werden. Sogenannte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgütern gemäß § 6 Abs. 2 EStG. sind beispielsweise Büromöbel, Werkzeuge, Küchenmaschinen und Telefone. Die für das Unternehmen notwendigen Ausstattungsgegenstände senken den Gewinn und helfen dem Unternehmen dabei, Steuern zu sparen. Grundlage für die steuerliche Berechnung ist eine ordentliche Buchführung mit einer sorgfältig geführten Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Seit dem Inkrafttreten der GoBD, in der die Grundsätze einer ordnungsmäßigen Buchführung geregelt wurden, reicht die einfache Datenablage anhand von Word- oder Exceldateien nicht mehr aus. Die meisten Unternehmen verwenden inzwischen eine Buchhaltungssoftware, um alle Bereiche der Finanzbuchhaltung elektronisch zu verwalten. Einzelheiten über die effiziente Gestaltung der Unternehmensbuchhaltung sowie zum Ratgeber über Softwarelösungen für die Buchhaltung gibt es im Internet. Ein zuverlässiges Buchhaltungssystem muss die GoBD-Anforderungen hinsichtlich elektronischer Datenerfassung und Auswertbarkeit sowie Datensicherheit, Datenunveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit erfüllen. Reparaturen am Firmengebäude, in der Werkshalle, in den Büroräumen sowie an Maschinen sollten jeweils vor Jahresende in Auftrag gegeben werden. Falls die Arbeiten bis zum 31. Dezember noch nicht abgeschlossen sind, muss eine Zwischenrechnung vom Handwerksbetrieb angefordert werden. Durch offene Handwerkerrechnungen kann der Gewinn für das laufende Geschäftsjahr gesenkt und damit gleichzeitig die Steuerlast reduziert werden. Das Absetzen von Betriebsausgaben ist in Deutschland mit einer Wissenschaft vergleichbar. Ausnahmeregelungen und Sonderbestimmungen prägen die Steuergesetze.
Sorgfältige Analyse der Unternehmensentwicklung
Die Beschäftigung steuerlichen Aspekten kann sich für ein Unternehmen lohnen, um relevante Steuerersparnisse zu erzielen. Auf einem Dashboard lässt sich die finanzielle Situation des Unternehmens übersichtlich darstellen. Die als Chef-Übersicht bezeichnete Datenbank ermöglicht eine genaue Analyse der wichtigsten Kennzahlen. Eine Übersicht der Finanzen im Hinblick auf die Unternehmensentwicklung sowie eine Konten- und Aufgabenübersicht zeigen den aktuellen Finanzstatus an. Online-Rechnungsprogramme, die eine Kontrolle über die Finanzsituation ermöglichen, finden sich auf lexoffice.de. Das Dashboard, das live und automatisch mit aktuellen Daten gefüllt wird, stellt eine wichtige Unterstützung zur Überwachung der betrieblichen Finanzsituation dar. Zur Senkung der Steuerlast kann auch der entsprechende Investitionsabzugsbetrag genutzt werden. Eine Gesamtsumme von rund 40 Prozent der geplanten Betriebsausgaben (Höchstbetrag 200.000 Euro) für das kommende Jahr können bereits am Ende des laufenden Geschäftsjahres steuerlich geltend gemacht werden. Diese Wirtschaftsgüter müssen dann in einem zeitlichen Rahmen von drei Jahren angeschafft werden. Falls der Höchstbetrag in einem der vergangenen Jahre nicht vollständig ausgeschöpft wurde, kann der Restbetrag für die Bilanz 2019 genutzt werden. Wenn bei kleineren Unternehmen dadurch Bilanzverluste entstehen, können die Minuszahlen auf die folgenden Jahre übertragen und spätere Gewinne damit verrechnet werden. Der Investitionsabzugsbetrag, der früher als Ansparabschreibung bezeichnet wurde, kann von Unternehmen mit einem Betriebsvermögen von maximal 235.000 Euro genutzt werden. Bei Firmen, die nicht der Bilanzpflicht unterliegen, darf der maximale Gewinn höchstens 100.000 Euro betragen.
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