Als Künstlerkasse wird die Künstlersozialkasse (KSK) bezeichnet. Die Künstlersozialkasse ist eine Abteilung der Unfallkasse des Bundes mit Sitz in Wilhelmshaven. Seit 20 Jahren kommen selbstständige Künstler und Publizisten durch die Künstlersozialkasse in den Schutz einer gesetzlichen Sozialversicherung. Weil die Einkünfte im künstlerischen Bereich oft gering ausfallen, übernimmt die Künstlersozialkasse die Hälfte der Beiträge für Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung. Die Beiträge werden von der Künstlerkasse durch Zuschüsse vom Bund und Sozialabgaben von Verwerten bestritten.
Wer kann sich in der KSK versichern?
In der KSK können sich alle selbstständigen Künstler aus den Bereichen Musik, Design, darstellende oder bildende Künstler und Publizisten versichern. Voraussetzung ist ein Jahresgewinn von 4800 Euro. Bei Berufsanfängern wird ein Jahresgewinn von 3900 Euro gewertet. Liegt das Einkommen darunter, dann lehnt die Künstlersozialkasse eine Mitgliedschaft ab. Zudem müssen Antragsteller geeignete Nachweise über ihre Tätigkeit erbringen. Dazu zählen auch Veröffentlichungsnachweise.
Wie hoch ist der Beitragssatz?
Der Anteil des Versicherten für die Rentenversicherung liegt bei 9,8%. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für den Versicherten ein Beitragssatz von 7,75%. Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 0,45% muss der Versicherte selbst tragen. Für den Beitragssatz zur Pflegeversicherung tragen Versicherte tragen einen Anteil von 0,975% oder von 1,225% (ohne Kind). Da die Verdienstgrenzen bei künstlerischer Tätigkeit sehr unterschiedlich sind, wurde von der KSK ein Höchst- bzw. Mindestbeitrag festgelegt.
Fazit
Die Berufsgruppen von Künstlern und Publizisten können sich in der Künstlersozialkasse sozial absichern. Der Staat fördert die KSK. Um sich über die KSK zu versichern müssen Antragsteller geeignete Nachweise über ihre Tätigkeit erbringen.