Der Bedarfskontrollbedarf ist in einer Rubrik der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Die Düsseldorfer Tabelle wird zur Berechnung von Kindesunterhalt herangezogen. Neben der Lebensstellung des unterhaltsbedüftigen Kindes bemisst sich der Mindestunterhalt zusätzlich auch nach seinem Alter. Das Steuerrecht sieht jedoch keine Differenzierung der Höhe des Existenzminimums nach Altersstufen vor. Für die Bestimmung des Mindestunterhalts war dieses daher nachzuholen. Im Jahre 1962 wurde hierfür die Düsseldorfer Tabelle erstellt, die zwar keine direkte Gesetzeskraft entfaltet, jedoch eine allgemeingültige bundeseinheitliche Richtlinie zur Unterhaltsbemessung darstellt.
Der Bedarfskontrollbetrag dient als Übersicht und soll vermeiden, dass der Unterhaltsverpflichtete nach der Unterhaltsberechnung letztendlich finanziell schlechtergestellt ist, als einer oder mehrere Unterhaltsberechtigte.
Allerdings darf der Bedarfskontrollbetrag nicht mit dem Selbstbehalt verwechselt werden. Somit handelt es sich nicht um einen erhöhten Selbstbehalt, sondern vielmehr um einen Betrag, der die finanziell ausgewogene Verteilung zwischen den Kindern, dem anderen Elternteil und dem Unterhaltspflichtigen gewährleisten soll.
Er betrifft also Unterhaltspflichtige, welche durch den Kindes- und eventuell Ehegattenunterhalt unter den Wert des Bedarfkontrollbetrags rutschen würden, aber immer noch über dem Selbstbehalt liegen. Wenn dies der Fall ist, kann der Kindesunterhalt nach der nächstniedrigen Gruppe berechnet werden, damit der Bedarfskontrollbetrag gesichert ist. Die Unterhaltszahlung würde sich in diesem Fall also entsprechend verringern.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erwähnen, dass es für den Mindestunterhalt, welcher sich für alle vier Altersstufen aus der ersten Einkommensgruppe ergibt, keinen Bedarfskontrollbetrag gibt. Maßgeblich hier ist lediglich der reine Selbstbehalt. Daher ist in der Düsseldorfer Tabelle auch erst ab der zweiten Einkommengruppe ein Bedarfskontrollbetrag ausgewiesen, der sich mit jeweils steigendem Einkommen erhöht.
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