Jeder Existenzgründer hat hoffentlich schon vom Kleinunternehmerstatus und der Begrenzung auf 17 500 Euro gehört. Doch welche Zahlen sind damit gemeint? Umsatz? Gewinn nach Steuern? Schulden? Im Folgenden sollen diese und weitere häufige Fragen beantwortet werden, schließlich kann der Kleinunternehmerstatus für den Existenzgründer ein wichtiger Wettbewerbsvorteil sein.
Kleinunternehmer – warum?
Der hauptsächliche Vorteil des Kleinunternehmers liegt darin, dass er auf Antrag diesen Status anerkannt bekommt und nichts weiter nachweisen muss, als dass die Umsätze des letzten Geschäftsjahrs nicht über 17 500 Euro gelegen haben und die diesjährigen Umsätze voraussichtlich nicht über 50 000 Euro liegen werden. Die letzte Zahl muss noch nicht einmal nachgewiesen werden, um einen Preisvorteil von sagenhaften 19 % haben zu können. Denn der Kleinunternehmer führt keine Umsatzsteuer ab, ist dafür aber auch nicht berechtigt, die Vorsteuer zu ziehen.
Welchem Unternehmen hilft der Kleinunternehmerstatus am ehesten?
Ganz klar im Vorteil sind Dienstleister mit geringem Anfangsinvestitionsaufwand. Denn hier sind keine großen Rechnungen für Maschinen und ähnliches zu begleichen, wo sich der Vorsteuerabzug vielleicht stärker lohnen würde, als der geringe Verwaltungsvorteil und die langfristig höhere Gewinnspanne. Doch auch Dienstleister können mit einer großen Anschaffung starten, sodass hier keine absolute Empfehlung gegeben sein soll. Schließlich ist jede Geschäftsidee irgendwie einzigartig und es sollte frühzeitig klar sein, in welchen Umsatzdimensionen gehandelt werden wird.
Kleinunternehmer auch rückwirkend?
Die Kleinunternehmerregelung kann jährlich mit der Steuererklärung beantragt werden, sollte aber verzichtet worden sein, um die Vorsteuer abziehen zu können, ist das Unternehmen 5 Jahre an den normalen Status gebunden. Es gibt allerdings kaum Unternehmen, die 5 Jahre lang unterhalb der Umsatzsteuergrenze von 17500 Euro bleiben werden.
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