In der Regel hat jeder Anspruch auf Kindergeld, wenn er ein minderjähriges Kind erzieht, das im eigenen Haushalt lebt. Deutsche Staatsbürger beantragen dieses Geld am besten noch während der Schwangerschaft bei der zuständigen Familienkasse. Auch Ausländer erhalten Kindergeld, wenn sie dauerhaft in Deutschland leben. Im Regelfall ist die Höhe auf 184 Euro im Monat festgesetzt, wobei es Ausnahmen gibt, bei denen sich der Regelsatz erhöht. Dies trifft bei Mehrlingsgeburten zu oder dann, wenn ein Geschwisterkind noch keine zwei Jahre alt ist.
Kindergeld wird mindestens 18 Jahre lang gezahlt
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht der Anspruch auf Kindergeld in jedem Fall. Darüber hinaus ist er an bestimmte Bedingungen geknüpft und kann so bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bestehen. Während eines Freiwilligendienstes oder einer Erstausbildung, beziehungsweise eines Erststudiums kann man weiterhin Kindergeld beziehen. Sobald ein Kind aber finanziell für sich selber sorgen kann, erlischt der Anspruch. Ähnliches gilt bei einer Hochzeit. Hier werden dann für den Anspruch nicht nur die Einkünfte des Kindes gerechnet, sondern auch die des Ehepartners.
Muss Kindergeld zurückgezahlt werden?
Anders als beispielsweise beim Bafög muss Kindergeld grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Es sei denn, es wurde fälschlicherweise bezogen – dann kann es sein, dass eine Kindergeldrückzahlung ansteht. Dies kann aus unterschiedlichen Gründen der Fall sein. Ein Kind hat Anspruch auf diese Zahlung vom Staat, wenn es sich in einer Erstausbildung befindet oder sich um eine solche bemüht. Während einer Übergangszeit erlischt der Anspruch noch nicht. Allerdings muss der Familienkasse nachgewiesen werden, dass tatsächlich ein Ausbildungsplatz gesucht wird. Auch darf eine Übergangszeit beispielsweise zwischen Schulabschluss und Studium nur vier Monate betragen.
Bild: Bigstockphoto.com / Zwiebackesser