Der Weg vom eigenen Wohnort bis zum Arbeitsplatz ist aufgrund der hohen Benzinpreise nicht billig. Ab dem 18. März 2009 ist es glücklicherweise wieder möglich, diesen Betrag von der Steuer abzusetzen. Auch rückwirkend. Doch wie funktioniert das Absetzen der Fahrkosten genau?
Egal, welches Verkehrsmittel Sie wählen, um zu Ihrem Arbeitsplatz zu kommen, die Kosten können Sie als Werbekosten von der Steuer absetzen. Sie können mit dem eigenen Auto, mit einer Fahrgemeinschaft oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Auch der Weg zu Fuß kann irrwitzigerweise abgesetzt werden. Bei Flugreisen kann man die tatsächlichen Kosten der Reise geltend machen.
Für jeden vollen Kilometer können Sie 0,30 Euro berechnen. Die Kosten können Sie bis zu einem Höchstbeitrag von 4500 Euro absetzen. Kosten wie Parkgebühren oder Kosten durch Diebstahl sind allerdings schon in dieser Pauschale enthalten und können nicht gesondert abgesetzt werden. Je mehr Kosten Sie haben, desto mehr erhalten Sie natürlich zurück. Um die genauen Kosten herauszufinden, gibt es praktische Onlinerechner, die sie über die genauen Kosten informieren.
Wichtig ist, dass Sie die kürzeste Strecke zu Ihrem Arbeitsplatz wählen. Das erspart Ihnen einiges an Bürokratie, dass Sie nachweisen müssen, dass die längere Strecke einen praktischen Nutzen hat. Dies ist der Fall, wenn man eine deutliche Zeitersparnis nachweisen kann. Für Bahnfahrten gilt diese Regelung nicht, da der schnellere Zug ja oft deutlich teurer ist.
Fazit: Schreiben Sie für das korrekte Absetzen der Fahrkostenpauschale gewissenhaft jeden Kilometer auf, denn der Weg zur Arbeit, egal wie Sie ihn zurücklegen, wird Ihnen bei der Steuer einiges einsparen. Nutzen Sie Ihre verdiente Steuerersparnis!