Umzüge kosten an vielen Stellen Geld. Was die Mietkaution betrifft, die maximal drei Monatskaltmieten betragen darf und von fast jedem Vermieter als Sicherheit verlangt wird, kann man mit einer Bürgschaft oder einer Kautionsversicherung vermeiden, einmalig eine größere Summe aufbringen zu müssen. Ideal geeignet daher für Personen mit begrenzten liquiden Mitteln.
Die Bürgschaft für die Mietkaution
Anstatt die Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses in bar oder auf einem Kautionssparbuch zu hinterlegen, kann der Mieter eine Mietkautionsbürgschaft vorlegen. Dabei garantiert eine Bank als Bürge dem Vermieter, die Kosten bis zu der vereinbarten Kautionssumme zu tragen, falls der Vermieter nach dem Auszug berechtigte Ansprüche gelten machen kann. Solche Kautionsbürgschaften kommen beispielsweise bei der Vermietung von Studentenwohnungen zum Tragen, da viele Studenten nicht über eine Summe in der Höhe der Kaution verfügen. Doch auch immer mehr andere Personen wie Geringverdiener oder Alleinerziehende, die ansonsten häufig extra einen Kleinkredit aufnehmen müssten, nehmen diese Möglichkeit wahr. Der Vermieter ist jedoch nicht dazu verpflichtet, eine solche Kautionsbürgschaft zu akzeptieren und kann auf eine der klassischen Varianten bestehen.
Die Mietkautionsversicherung
Die Mietkautionsversicherung ist im Prinzip dasselbe wie die Mietkautionsbürgschaft, nur bürgt hier nicht eine Bank, sondern eine Versicherung. Ebenso wie bei Banken fallen bei Versicherungen jährliche Zahlungen an, die sich nach der Kautionssumme richten und je nach Anbieter derzeit etwa 3,5% und 5% deren Höhe betragen. Ein Vergleich auf Online-Portalen hilft, den günstigsten Anbieter zu finden.
Im Gegensatz zum Kautionssparbuch, auf dem der eingezahlte Betrag verzinst wird, entstehen bei beiden oben genannten Alternativen Kosten durch die Zahlung der Prämie, die nicht zurückerstattet werden. Dennoch kann es sich für viele lohnen, eine solche Kautionssicherheit zu wählen. Denn häufig übersteigen die Zinsen für den Kredit, den manch einer für die Zahlung der Kautionssumme aufnehmen muss, die Kosten, die für die Versicherung oder Bürgschaft anfallen.
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