Immer mehr Vermieter, möchten von Interessenten, die eine Wohnung oder ein Haus anmieten wollen eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Diese ist eine Bescheinigung, in der vom ehemaligen Vermieter bestätigt wird, dass bei dem ehemaligen Mietverhältnis keine Schulden entstanden sind. Ferner wird durch die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bestätigt, dass der Mieter die zu zahlende Miete stets pünktlich und regelmäßig beglichen hat.
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung schützt den neuen Vermieter vor bösen Überraschungen
Durch eine solche Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann ein neuer Vermieter bereits im Vorfeld problematische Mieter herausfiltern. Gerade in Zeiten von Mietnomaden setzen viele private Vermieter eine solche Bescheinigung voraus, damit ein Mietvertrag zustande kommen kann. Immerhin sind private Vermieter auf die Mietzahlung angewiesen, da mit dieser oftmals die Wohnung oder das Haus finanziert wird. Der neue Vermieter kann sich so ein genaues Bild über seine zukünftigen Mieter machen, da durch die Bescheinigung gewährleistet ist, dass der Mieter seine Miete pünktlich zahlen kann.
Kein Rechtsanspruch
Allerdings weigern sich einige Vermieter, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung für die ausscheidenden Mieter auszustellen. Dabei stützen sich viele Vermieter auf Urteile, wonach das Ausstellen nicht zu den Aufgaben der Vermieter gehört. Anders verhält es sich, wenn im Mietvertrag geregelt ist, dass eine solche Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bei Beendigung des Mietverhältnisses ausgefüllt werden muss. Dann hat der Mieter das Recht, sich genau diese Bescheinigung ausfüllen zu lassen.
Angaben müssen wahr sein
Wenn ein Vermieter die Bescheinigung allerdings ausfüllt, so müssen die Angaben der Wahrheit entsprechen. Stellt der ehemalige Vermieter trotz Mietschulden eine Gefälligkeitsbescheinigung aus, so kann dieses als Beihilfe zum Betrug geahndet werden. Zudem kann der ehemalige Vermieter schadensersatzpflichtig gegenüber dem neuen Vermieter werden, sobald die Mieter keine Miete zahlen.