Die GEZ-Gebühr gilt für volljährigen Personen. Ab dem Monat, ab welchem sie in einer eigenen Wohnung wohnen, sind die Gebühren fällig. Seit dem 01.01.2013 gelten neue Regelungen. Diese besagt, dass für jeden Haushalt eine Pauschale gezahlt werden muss. Allerdings sind manche Menschen von der GEZ-Gebühr befreit.
Was Rentner berücksichtigen müssen
Um eine Befreiung zu erhalten, müssen die Rentner einen Antrag bei der GEZ stellen. Ansonsten haben diese keine Möglichkeit, sich von der Gebühr befreien zu lassen. Im Prinzip können alle Senioren eine Befreiung von der Rundfunkgebühr bekommen, die eine staatliche Unterstützung bekommen. Rentner, die eine finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt bekommen, haben einen Anspruch auf die GEZ-Befreiung. Auch der Erhalt einer Grundsicherung oder von Wohn- und Heizungsgeld befreit den Rentner von der Rundfunkgebühr. Schwerbehinderte, oder Senioren, die eine Pflegehilfe beziehen oder in einem Wohnheim wohnen, können ebenfalls einen Antrag auf Befreiung stellen.
Das wird benötigt
Damit der Antrag vollständig bei der GEZ eingeht, sind einige Dokumente nötig. Das wichtigste Formular ist der Antrag auf Befreiung mit dem zusätzlichen Fragebogen. Darüber hinaus wird die individuelle Kundennummer benötigt, die die GEZ vergibt. Sofern der Antragsteller finanzielle Unterstützung vom Staat erhält, müssen Bescheide über die Unterstützung dem Antrag beigelegt werden. Bei einer Schwerbehinderung ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises erforderlich.
Weitere erforderliche Dokumente:
Wie seniorenbedarf.info zur GEZ-Befreiung für Rentner schreibt, benötigen Sie falls jeweils zutreffend noch gültige Bescheide über Schwerbehinderung (“RF”), Wohn- oder Sozialgeld, Ihre Grundsicherung zur Rente, eventuelle Hilfe zum Lebensunterhalt und zur Pflege, sowie Belege über Barleistungen an Bewohner von Heimen oder ähnlichen Einrichtungen.
Keine Befreiung
Die Tatsache, dass die Rente sehr niedrig ist, reicht für eine Befreiung von den GEZ-Gebühren nicht aus. Das ist auch der Fall, wenn die vorgelegten Bescheide über eine finanzielle Unterstützung nicht mehr aktuell sind, oder nicht von der Behörde bestätigt wurden.