Sportschützen, Jäger und andere Waffenbesitzer machen sich zu Recht Gedanken um den Versicherungsschutz für ihre Waffen. Dabei geht es einerseits um den oft beträchtlichen Wert der Waffe, vor allem aber um die Sorgfaltspflichten bei der Aufbewahrung. 2017 wurde das Waffengesetz verschärft. Ziel der Gesetzesänderung war, das Diebstahlsrisiko und damit den Missbrauch gestohlener Waffen deutlich zu reduzieren. Ein Verstoß gegen die Sicherungspflichten kann den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis zur Folge haben. Außerdem stellt sich die Frage nach einer Haftung, wenn durch die Waffe Sach- oder Personenschäden entstehen.
Hausratversicherung
Grundsätzlich zählen Waffen und Munition zum Hausrat. Die Hausratversicherung gilt in der eigenen Wohnung und ist in den meisten Verträgen um eine sogenannte Außenversicherung erweitert. Letztere greift für Sachen, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden, zum Beispiel im Schützenheim oder in einer Jagdhütte. Aber auch in der Außenversicherung bleibt es bei der Beschränkung auf bestimmte Gefahren, insbesondere Brand, Leitungswasser und Einbruch. Ein Einbruch setzt voraus, dass sich die Waffe in einem Gebäude befunden hat. Einfacher Diebstahl, etwa aus dem Auto, ist nur bei entsprechender Vereinbarung versichert. Die Aufbewahrung in einem speziellen Waffenschrank ist für den Versicherungsschutz zwar nicht erforderlich, folgt aber aus dem Waffenrecht. Waffenbesitzer sollten sich im Vorfeld über zur Aufbewahrung geeignete Behältnisse und deren Zertifizierungen informieren, die für eine gesetzeskonforme Aufbewahrung einzuhalten sind.
Jagd- und Sportwaffenversicherung
Wer einen umfassenderen Versicherungsschutz wünscht, sollte eine Jagd- und Sportwaffenversicherung abschließen. Sie gehört in die Gruppe der Transportversicherungen, gilt weltweit und ist als Allgefahrenversicherung konzipiert. Das bedeutet, die Waffen sind gegen alle Schadenursachen versichert, soweit sie in den Bedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Unter die Ausschlüsse fallen beispielsweise Verschleiß, Verwendung falscher Munition, Funktionsstörungen, rein optische Beeinträchtigungen wie Kratzer sowie Hängen-, Stehen- oder Liegenlassen (Verlieren ist dagegen versichert). Während die Hausratversicherung stets den Neuwert entschädigt, gibt es bei der Jagd- und Sportwaffenversicherung auch Konzepte, die nur Zeitwertersatz vorsehen.
Haftpflichtversicherung
Die wichtigste Versicherung für Waffenbesitzer ist die Haftpflichtversicherung. Sie tritt ein, wenn andere (Dritte) Schadensersatzforderungen gegen den Waffenbesitzer erheben. Dann prüft der Versicherer, ob die Ansprüche berechtigt sind, bezahlt für solche Forderungen und weist unberechtigte Forderungen zurück. Notfalls verteidigt sie ihren Kunden auf eigene Kosten vor Gericht und übernimmt damit auch die Funktion einer Rechtsschutzversicherung. Meist reicht eine normale Privathaftpflichtversicherung aus. In aktuellen Bedingungen ist geregelt, dass Schäden „aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen“ unter den Versicherungsschutz fallen. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Jagdausübung ist nicht versichert, weil hier eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung besteht. Auch wer beruflich eine Waffe trägt, muss sich separat versichern.
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