Wer viel arbeitet, macht auch Fehler – unter dieser Prämisse schließen Unternehmer, Vereine oder Stiftungen für ihre Manager eine Directors & Officers-Versicherung ab. Diese Spezialform einer Berufshaftpflicht bietet nämlich Sicherheit nicht nur für die betreffenden Führungskräfte, sondern auch für das Unternehmen selbst.
Manager haften mit Privatvermögen
In der öffentlichen Diskussion über üppige Managergehälter wird sehr gern unterschlagen, dass Organmitglieder, also Geschäftsführer einer GmbH, Vorstände einer AG, eines Vereins oder einer Stiftung, aber auch Aufsichtsräte und Beiräte, generell mit ihrem Privatvermögen für schadensträchtige Fehler in ihrer Tätigkeit nach innen und nach außen haften. Die Innenhaftung betrifft Vermögensschäden, die das Unternehmen selbst durch Fehler des Managers erleidet, in der Außenhaftung können Schadenersatzansprüche durch Dritte, also Geschäftspartner, Behörden usw. gegen das Unternehmen und damit den verursachenden Manager geltend gemacht werden.
Versicherungsumfang einer D&O-Police
Diese Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird von Unternehmen oder Organen für die eigenen Geschäftsführungs- und Organmitglieder abgeschlossen. Kommt es zu einem Vermögensschaden, prüft diese Police zunächst, ob ein Verschulden des Versicherten vorliegt. Das ist insbesondere wichtig, da der Beschuldigte durch die Beweislastumkehr bei Vermögensschäden seine Unschuld nachweisen muss. Sind die Ansprüche berechtigt, leistet die D&O-Versicherung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und meist abzüglich eines Selbstbehaltes, so dass Anspruchsteller und schadenverursachender Manager sicher gestellt sind. Nicht unwesentlich ist aber, dass bei nichtberechtigten Ansprüchen auch eine Abwehr durch die D&O-Police vorgenommen wird.
Fazit<
Die bei großen Unternehmen weit verbreitete D&O-Versicherung für die Geschäftsführung bringt Sicherheit für Unternehmen und Management und sollte daher gerade auch von kleinen und mittelständischen Unternehmen genutzt werden.